Büro für Bauphysik
Sachverständigenüro Stubenitzky
Wir bieten Ihnen firmenunabhängige und
neutrale Beratungen und Gutachten zu fast allen
bautechnischen Fragen rund um Neubauten und Altbauten
aller Art.
Daneben war Herr Siegfried Stubenitzky auch als Gutachter für Gerichte tätig.
Ihre kompetenten Berater in Baufragen, z.B.:
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Baumängel
- Hauskaufberatung
- Einschätzung des Schadensrisikos
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Bauschäden
- Vermeidung von Bauschäden - Bauberatung
- Ursachen von Bauschäden
- Sanierungsberatung
- Gutachten
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Feuchteschutz
- Sanierungsberatung bei feuchten Kellern
- Sanierungsberatung bei Schimmelbefall
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Wärmeschutz
- Beratung zur energetischen Sanierung
- Prüfung von Wärmeschutznachweisen
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Schallschutz
- Beratung zur Schallschutz-Verbesserung bei Wohnbauten
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Baubiologie
- Beratung zur Materialwahl
- Bauökologische Beratung
- Beratung und orientierende Messungen zur Reduzierung von "Elektrosmog"
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Denkmalpflege
- Erkennen und Erhalten historisch wertvoller Bausubstanz
- denkmalgerechte Sanierungsberatung
Für unsere Untersuchungen können wir auf einen umfangreichen Messgerätepool zurückgreifen.
Für Übersetzungen unserer Ausarbeitungen ins Russische arbeiten wir mit der staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin Ruth Stubenitzky zusammen.
Dipl.-Ing. (FH) Jan Stubenitzky
Denkmalpflege und Sanierung
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau
Dipl.-Ing. Architekt Siegfried Stubenitzky
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
So erreichen Sie uns:
Lange-Geismar-Straße 13
37073 Göttingen
Tel. 0551-541149
Fax 0551-3894058
oder Sie schicken eine Email an info@stubenitnur
für Harvesterzky-goettingen.de
Honorar:
Unser Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und der
Fahrtstrecke.
Berechnet wird die Zeit für den Ortstermin, die Fahrzeit
und die Zeit für eine schriftliche Ausarbeitung der
Ergebnisse. Je nach Objekt, Komplexität und gewünschtem
Ausarbeitungsgrad kann der Aufwand deutlich variieren. Die
Fahrzeit und Fahrtstrecke werden grundsätzlich nach einem
Routenplaner ermittelt. Wenn vor dem Ortstermin nichts
anderes vereinbart wurde (z.B. ein Pauschalhonorar),
stellen wir für das Zeithonorar einen Satz von 105 €
pro Stunde in Rechnung. Hinzu kommen bei weiter entfernten
Objekten Fahrkosten von 0,35 € pro Kilometer sowie
eventuelle Auslagen wie Porto oder Fotos. Die Höhe der
Beträge orientiert sich an den Sätzen des JVEG.
Zu den genannten Preisen ist jeweils die Mehrwertsteuer
hinzuzurechnen. Wir behalten uns vor, Ortstermine mit zwei
Personen durchzuführen. Wenn wir dies aus eigenem Anlass
tun, stellen wir für die zweite Person keine zusätzlichen
Kosten in Rechnung.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.