Ihre kompetenten Berater in Baufragen, z.B.:
Für unsere Untersuchungen können wir auf einen umfangreichen Messgerätepool zurückgreifen.
Denkmalpflege und Sanierung
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Lange-Geismar-Straße 13
37073 Göttingen
Tel. 0551-541149
Fax 0551-3894058
oder Sie schicken eine Email an
info@stubenitnur für
Harvesterzky-goettingen.de (bitte gegebenenfalls
abtippen, copy-and-paste funktioniert aus Spamschutzgründen nicht)
Unser Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand.
Berechnet wird die Zeit für den Ortstermin,
die Fahrzeit und die Zeit für eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse.
Je nach Objekt, Komplexität und gewünschtem Ausarbeitungsgrad
kann der Aufwand deutlich variieren.
Die Fahrzeit wird grundsätzlich nach einem Routenplaner
mit der Einstellung "schnelles Fahrzeug" ermittelt.
Das Zeithonorar wird nach
§6 der alten, bis August 2009 gültigen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
berechnet.
Dort ist der Stundensatz für Architekten mit 38 bis 82 € festgelegt.
Wenn vor dem Ortstermin nichts anderes vereinbart wurde (z.B. ein Pauschalhonorar),
stellen wir den Mittelsatz in Rechnung.
Hinzu kommen bei weiter entfernten Objekten evtl. Fahrkosten
sowie eventuelle Auslagen wie Porto oder Fotos.
Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem
JVEG.
Wir behalten uns vor, Ortstermine mit zwei Personen durchzuführen.
Wenn wir dies aus eigenem Anlass tun, stellen wir für die zweite Person
keine zusätzlichen Kosten in Rechnung.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
aktualisiert: 08/2011